Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR)

vertritt seit 1949 die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wir sind unabhängig – überparteilich – überkonfessionell und als gesellschaftspolitischer Frauenverband in Deutschland bundesweit aktiv. Als Mitgliedsorganisation internationaler Frauenverbände arbeiten wir an der Verwirklichung von Frauenrechten weltweit und sind engagiert in der Entwicklungszusammenarbeit.

Aktuelles

Pressemitteilungen

Gewalt gegen Frauen ist eine fundamentale Menschenrechtsverletzung. Sie betrifft Frauen in allen Ländern und Kulturen. Seit mehreren Wochen riskieren mutige Mädchen und Frauen wie auch Männer im Iran ihr Leben und gehen auf die Straße, um für Frauen- und Menschenrechte zu demonstrieren.

Am 16. September 2022 starb Jina (Mahsa) Amini auf der Intensivstation eines Teheraner Krankenhauses, nachdem sie drei Tage zuvor von der sogenannten Sittenpolizei festgenommen worden war. Der Grund für ihre Festnahme war der Verstoß gegen das freiheitseinschränkende, geschlechtsspezifische Gesetz zum Tragen eines Hidschabs. Während die iranischen Behörden die Schuld von sich weisen, muss von schwerer polizeilicher Gewalt und Misshandlung mit der Folge ihres Todes ausgegangen werden, was einem Femizid gleichkommt.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen existiert überall auf der Welt in verschiedenster Form, sie „[…] beschreibt jeden Akt […], durch den Frauen und Mädchen körperlicher, sexueller oder psychischer Schaden bzw. Leid zugefügt wird.“ (1)
Im Kontext der Geschehnisse im Iran sprechen wir von institutionalisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die vom iranischen Staat nicht nur geduldet, sondern auch selbst ausgeführt wird.

Der Tod von Jina (Mahsa) Amini ist leider kein Einzelfall. Die Zahl der Todesopfer im Iran steigt stetig an, seit sich an ihrem Tod landesweit Proteste gegen das Regime entzündeten. Angeführt werden die Proteste, die nun seit zehn Wochen anhalten und immer lauter werden, von mutigen Frauen und Mädchen, die sich mit nichts Geringerem als ihrem eigenen Leben gegen ein gewalttätiges, menschenrechtsfeindliches Regime stellen. Die Protestbewegung hat einen feministischen Kern – und sie erfährt die Solidarität von Iraner*innen aus allen Gesellschaftsgruppen!

Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation „Iran Human Rights“ wurden seit Ausbruch der Proteste 342 Menschen getötet, darunter 43 Kinder (2). Minderjährige Mädchen wie die 16-jährige Sarina Esmailzadeh gehen seit Wochen auf die Straße, um für ihre Rechte zu kämpfen – trotz der Gefahr, genau wie Jina (Mahsa) Amini, institutionalisierter Gewalt zum Opfer zu fallen. Laut Amnesty International wurde Sarina Esmailzadeh am 23. September durch Schlagstockschläge der iranischen Sicherheitskräfte getötet, als sie an den Protesten teilnahm (3).

Anfang November beschloss das iranische Parlament gegen Protestierende hart vorzugehen. Es wird berichtet, dass infolgedessen nun erste inhaftierte Protestierende zum Tode verurteilt werden (4)(4a) (4b). Es wird – dem iranischen Recht nach legal – die Todesstrafe gegen jene verhängt, die sich dort für ihre grundlegenden Frauen- und Menschenrechte einsetzen.

Was kann die deutsche Politik angesichts der katastrophalen Situation im Iran tun?

In einer von 62822 Bürger*innen mitgezeichneten Online-Petition stellt die deutsche Nichtregierungsorganisation HÁWAR.help die folgenden 11 Forderungen an die deutsche Regierung zum Umgang mit der Lage im Iran (5):

1. Eine sofortige Aussetzung der Ausweisungen iranischer StaatsbürgerInnen, die sich gerade in Deutschland aufhalten.

2. Eine Erleichterung von Einreisebestimmungen für iranische StaatsbürgerInnen sowie den erleichterten Zugang zu Aufenthaltstiteln. Auch geschlechtsspezifische Gewalt und Verfolgung in Iran sind in Asylverfahren dringend zu berücksichtigen. Dem ist Deutschland durch die Istanbul Konvention verpflichtet.

3. Ein Einfrieren der diplomatischen Beziehungen zur Islamischen Republik Iran und die Ausweisung der BotschafterInnen als deutliches Zeichen, dass die Bundesrepublik die brutalen Repressalien gegen die Protestbewegung in ihrem Ausmaß sieht und aufs Schärfste verurteilt.

4. Erhöhte Schutzmaßnahmen für Exil-IranerInnen durch den deutschen Verfassungsschutz.

5. Maßnahmen, die unmittelbar die Machtelite des Iran treffen: Die Konfiszierung von Vermögen und Sachwerten auf deutschem Staatsgebiet. Einfrieren von Vermögen iranischer Einzelpersonen und Organisationen/ Entitäten, die für die Gewalt gegen die Protestierenden verantwortlich sind/diese ermöglichen und erleichtern. Dazu können auch in Deutschland ansässige Firmen gehören, die dafür verantwortlich sind, dass Internet-Infrastruktur in Iran durch die Regierung eingeschränkt wird.

6. Keine politische Zusammenarbeit mehr mit LobbyistInnen des iranischen Regimes.

7. Eine Sanktionspolitik, die nicht die Zivilbevölkerung in Iran trifft.

8. Aussetzen der Atomverhandlungen.

9. Die iranische Zivilgesellschaft und Exil-IranerInnen müssen in die Prozesse in Bezug auf den politischen Umgang mit Iran, insbesondere Frauen und Angehörige von Minderheiten (ethnisch-religiöse Gruppen, Mitglieder der LGBTIQ+-Community sowie jegliche weiteren diskriminierte Gruppen), miteinbezogen werden.

10. Die Bundesrepublik muss umgehend die Dokumentation der Menschen- und Frauenrechtsverletzungen durch UN-Organisationen, MandatsträgerInnen und durch weitere unabhängige internationale Organisationen fordern und sich an der Umsetzung beteiligen, damit eine spätere juristische Verurteilung möglich wird und Frauen- und Menschenrechtsverletzungen lückenlos aufgeklärt werden.

11. Eine Wende in der Iran-Politik der Bundesregierung, die die Frauen- und Menschenrechte in den Fokus stellt.

Wir unterstützen diese Forderungen, die gemäß einer feministischen Außenpolitik unbedingt umgesetzt werden müssen. Der Schutz von Frauen vor Gewalt in allen Formen muss von unserer Regierung national sowie international zur Priorität gemacht werden!

Die unermüdliche Arbeit von Aktivist*innen und Organisationen wie HÁWAR.help sowie große Demonstrationen in Solidarität mit den Protestierenden im Iran erzielten erste Erfolge: die deutsche Regierung beantragte eine Sondersitzung der Vereinten Nationen und fordert die Erschaffung von UN-Mechanismen zur Beobachtung und Dokumentation der Verletzung von Menschenrechten im Iran (6).

Eine Entschärfung der Situation im Iran ist nicht in Sicht, die Brutalität des iranischen Regimes gegenüber Protestierenden nimmt nicht ab. Die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft darf sich nicht abwenden. Wir bekunden den unglaublich mutigen Frauen, Mädchen und ihren Unterstützer*innen unsere Solidarität. Dass Frauenrechte Menschenrechte sind, zeigt der Leitspruch der Proteste: Frauen, Leben, Freiheit!

An diesem internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gehen weltweit Frauen mit- und füreinander auf die Straße, um alle Formen der Gewalt gegen Frauen – im privaten, öffentlichen, digitalen bis institutionellen Raum, von sexualisierter, physischer bis psychischer Gewalt – zu verurteilen, zu bekämpfen und zu beseitigen.

Für den Schutz von Frauen und für ein Leben in Freiheit ohne Gewalt.

Für Frauen, Leben, Freiheit im Iran
und auf der ganzen Welt
Das Präsidium des DFR

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Quellen und weiterführende Hinweise:

(1) UN Women Deutschland: https://unwomen.de/formen-der-gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/
(2) Stand 17.11.2022, Iran Human Rights (IHRNGO): https://www.iranhr.net/en/live/?page=1
(3) Informationen zu Sarina Esmailzadeh’s Fall bei Iran Human Rights und Amnesty International: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2022/09/iran-leaked-documents-reveal-top-level-orders-to-armed-forces-to-mercilessly-confront-protesters/
(4) Stand 17.11.2022 Iran Human Rights (IHRNGO), https://www.iranhr.net/en/live/?page=1
(4a) Focus Online: Iran verhängt erste Todesstrafen gegen Protestteilnehmer https://www.focus.de/politik/ausland/proteste-gegen-das-regime-iran-verhaengt-erste-todesstrafe-an-protestteilnehmer_id_179625284.html
(4b) https://www.zeit.de/zett/politik/2022-11/proteste-iran-todesstrafe-haftstrafe-justiz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
(5) https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_10/_07/Petition_139993.nc.html,
62822 Mitzeichnungen Stand 23.11.2022
(6) https://www.sueddeutsche.de/politik/iran-proteste-polizeigewalt-1.5694756

Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 16.04.2024

Überfälliger Appell an die Bundesregierung: 153 Jahre sind genug: Weg mit § 218 StGB! Der Schwangerschaftsabbruch muss verfassungskonform gestaltet werden!

Der Deutsche Frauenring e.V. begrüßt ausdrücklich den Appell der Expert*innenkommission vom 15. April 2024 an die Bundesregierung, den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln und damit in den Einklang mit der Verfassung zu bringen.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission mit 18 Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Ethik und Rechtswissenschaften stellt klar, dass die derzeitige grundsätzliche Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruches bis zur 12. Schwangerschaftswoche verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Für die mittlere Schwangerschaftsphase bis etwa zur 22. Woche sieht die Kommission Spielraum für die Neuregelung. In der Spätphase der Schwangerschaft stehe dann das Leben des Fötus grundsätzlich im Vordergrund. Die Neuregelung könne, müsse aber nicht außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. An einer Beratungspflicht könne der Gesetzgeber festhalten. Wichtig sei aber die Sicherstellung, dass für Frauen* die Möglichkeit eines Abbruchs zeitnah, barrierefrei und gut erreichbar gegeben ist.
„Die Bunderegierung muss die Empfehlung mutig im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Frau* umsetzen und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beenden. 153 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind genug“, so Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenring e.V.

Der Deutsche Frauenring e.V. fordert die Bundesregierung auf, den Schwangerschaftsabbruch in Gänze aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und auf eine verpflichtende Beratung für die betroffenen Frauen* zu verzichten. Eine Stigmatisierung und Bevormundung von Frauen*, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder durchführen lassen, muss vermieden werden. Gleichzeitig muss die Beratungsstruktur und vor allem die medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland deutlich verbessert werden.

Pressekontakt DFR e.V.:
Silke Maria Schwenk
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
+49 157 31538643
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Deutscher Frauenring e.V.
Berlin, den 7. März 2024
Pressemitteilung 2/2024

Der Deutsche Frauenring e.V. ernennt Teresa Bücker als Frauenringsfrau 2024. Jährlich ehrt der Deutsche Frauenring e. V. mit der Auszeichnung zur Frauenringsfrau eine Frau*, die sich durch ihren Einsatz im Bereich feministischer Arbeit besonders verdient macht. Mit der Auszeichnung zur Frauenringsfrau 2024 wird Teresa Bückers langjährige Tätigkeit als Autorin, Journalistin und Moderatorin gewürdigt, die von einem unverwechselbaren Blick für feministische Gestaltungsmöglichkeiten und dem Willen zur Veränderung geprägt ist.

Teresa Bücker ist Publizistin und Vordenkerin für eine lebenswerte, gerechte und menschliche Gesellschaft. Mit ihrer Kolumne „Freie Radikale“ in der Süddeutschen Zeitung, ihrer Beteiligung an der “Feministischen Presserunde”, ihrer Arbeit als Chefredakteurin des feministischen Onlinemagazins EDITION F von 2014 – 2019 sowie ihrer Teilnahme an diversen politischen Gesprächsformaten und Literaturveranstaltungen setzt sich Teresa Bücker seit Jahren konsequent für feministische Anliegen ein. In ihrem Sachbuch „Alle_Zeit – Eine Frage von Macht und Freiheit“ beschäftigt sie sich mit der Frage der gesellschaftlichen und individuellen Zeitgerechtigkeit. Sie zeigt, dass Zeit nicht allen Mitgliedern der Gesellschaft (insbesondere Frauen*, die Care-Arbeit leisten) gleichermaßen zur Verfügung steht. Sie entwickelt konkrete Vorschläge für eine neue Sichtweise auf und den Umgang mit Zeit. Auf Konferenzen, im Fernsehen und in Podcasts und Workshops diskutiert sie regelmäßig über den Wandel der Arbeitswelt, die Umgestaltung gesellschaftlicher Machtverhältnisse, sexuelle Selbstbestimmung und eine Familienpolitik, die Familien stärkt und Kinderrechte schützt.

„Teresa Bücker beeindruckt mit klugen Diskussionsbeiträgen, mit denen sie die Zukunft aus feministischer Sicht gestaltet. In ihrem Buch “Alle_Zeit“ zeigt sie wegweisend, wie eine gerechte Zeitkultur aussehen kann. Sie inspiriert mit klaren Ideen und einem Blick für Veränderungen,“ sagt Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings. „Ich freue mich sehr über die Auszeichnung des Deutschen Frauenrings e.V. Sie ermöglicht mir, die Visionen für eine Zukunft des menschlichen Miteinanders in weitere Kreise zu tragen und den Diskurs über die drängende Frage der Zeitgerechtigkeit wach zu halten,“ so Teresa Bücker.

Der Deutsche Frauenring e.V., der dieses Jahr sein 75jähriges Bestehen feiert, wird sich auf seinem Bundesfachseminar vom 8.-10. November 2024 seinem Jahresthema „Die neue Aktualität der sozialen Frage – Gendergerechtigkeit als Grundlage einer sozialen Gesellschaft“ widmen. Zu diesem Anlass wird auch Teresa Bücker neben anderen Akteur*innen und Aktivist*innen vertreten sein, um mit ihren Impulsen zum Weiterdenken anzuregen.

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Deutscher Frauenring e. V. Berlin mit 18 weiteren feministischen Organisationen
Pressemitteilung 1/24,
den 20. Februar 2024

Ein Bündnis aktiver Frauenverbände ist Teil der Brandmauer gegen Rechts – Ausgrenzung und patriarchale Rollenstereotype sind keine Bausteine einer gerechten Gesellschaft Die Enthüllungen der Rechercheplattform „Correctiv“ zum Geheimtreffen von Partei-funktionär*innen und Aktivist*innen der identitären Bewegungen sowie Politiker*innen und Vertreter*innen der Wirtschaft mit rechtsextremer Gesinnung sind schockierend. Sie haben der deutschen Gesellschaft mit einer unverkennbaren Deutlichkeit gezeigt, welches menschenverachtende Gedankengut innerhalb rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien herrscht und sich einen Weg in die Mitte der Gesellschaft sucht. Bereits in den ersten Wochen nach Bekanntwerden des Treffens von Rechtsextremen in Potsdam sind Millionen Menschen bundesweit in Solidarität mit zunehmend bedrohten marginalisierten Personengruppen für Vielfalt und gegen Ausgrenzung auf die Straße gegangen. Die Proteste dauern an und das ist gut so.

Auch ein Bündnis feministischer Verbände verurteilt aufs Schärfste jede Art von Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung, weil diese nicht den rechtspopulistischen Vorstellungen entsprechen – sei es aufgrund ihrer Herkunft, Abstammung, politischen Gesinnung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit, geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung, Behinderung, aufgrund ihres Geschlechtes oder sonstiger Merkmale oder Zuschreibungen.

„Ein Land ist dann für alle lebenswert, wenn jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit angenommen und geschützt wird und sich gleichberechtigt in der Gesellschaft einbringen kann. Mit dieser Haltung müssen wir uns dem Rechtsextremismus konsequent entgegenstellen.“, sagt Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings e.V.
„Die Demonstrationen machen deutlich, dass eine große Anzahl von Menschen diese rassistischen Vorstellungen nicht teilt. Wir erheben gemeinsam mit vielen anderen gleichstellungspolitischen Organisationen die Stimme für Freiheit und Selbstbestimmung für alle!“, ergänzt Dr. Christine Kurmeyer, Vorstandsvorsitzende vom Landesfrauenrat Berlin e.V.
„Nutzen wir weiterhin gemeinsam alle friedlichen Möglichkeiten, um ein deutliches Zeichen gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien und Fanatiker*innen zu setzen. Und zwar jetzt!“, appelliert Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes, an Zivilgesellschaft und Verbündete.
„Antifeminismus und Rechtsextremismus bedrohen hart erkämpfte Rechte für Frauen und marginalisierte Gruppen. Wir müssen weiter gemeinsam für eine demokratische Gesellschaft streiten, in der Vielfalt, gegenseitige Akzeptanz und Solidarität mit allen Menschen gelebt werden.“, konstatiert Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Rechtspopulistische Politiker*innen, insbesondere der AfD, aber auch andere rechtsgerichtete politische Akteur*innen, behaupten immer wieder, sich für feministische Themen einzusetzen. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall! Sie vertreten vielmehr zutiefst antifeministische Positionen, die auf einer fremdenfeindlichen und rassistischen Agenda fußen. Das Erstarken von Rechtspopulist*innen innerhalb unserer Gesellschaft geht Hand in Hand mit der Ablehnung von Geschlechtergerechtigkeit und feministischen Zielen. Rechtspopulist*innen äußern sich dezidiert gegen politische Maßnahmen zur Stärkung der Frauen*rechte und sind strikt gegen Abtreibungsrechte. Sie idealisieren tradierte Geschlechterrollen und propagieren ein reaktionäres Frauen- und Familienbild aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Diese Strömung zerstört alle Bestrebungen, eine inklusive und gerechte Gesellschaft aufzubauen.

Jeglichen Überlegenheitsvorstellungen aus der rechtsextremen Ideologie, die sich mittlerweile einen Weg in die Mitte der Gesellschaft bahnt, muss laut und sichtbar entgegengetreten werden!

Mitzeichnende Vereine und Verbände:
Arbeitskreis Frauengesundheit e.V.
Berliner Frauenbund 1945 e.V.
Büro für Staatsbürgerliche Frauenarbeit e.V.
Deutscher Frauenrat e.V.
Deutscher Frauenring e.V.
Deutscher LandFrauenverband e.V.
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
FrauenRat Nordrhein-Westfalen e.V.
Landesfrauenrat Baden-Württemberg e.V.
Landesfrauenrat Berlin e.V.
Landesfrauenrat Bremen e.V.
Landesfrauenrat Hamburg e.V.
Landesfrauenrat Hessen
Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Landesfrauenrat Niedersachsen e.V.
Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz e.V.
Landesfrauenrat Saarland e.V.
Landesfrauenrat Thüringen e.V.
Sozialdienst muslimischer Frauen e.V.

Pressekontakt:
Silke Maria Schwenk,
Deutscher Frauenring e.V.,
Telefon: 0 157 3153 8643,
E-Mail: mail@d-fr.de

Marie-Florence Mahwera,
Landesfrauenrat Berlin e.V.,
Telefon: 0176 674 10409,
E-Mail: mahwera@lfr-berlin.de

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Deutscher Frauenring e. V. Berlin,
den 04. Juli 2023

E-Paper zu den Leitlinien zur Feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amtes durch Bündnis veröffentlicht

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) hat mit einigen Verbänden des zivilgesellschaftlichen Bündnisses zur Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit des UN-Sicherheitsrates eine kritische Stellungnahme zur Feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amtes veröffentlicht.

Als Teil des Bündnisses begrüßt der DFR ausdrücklich das Vorantreiben einer Feministischen Außenpolitik durch Annalena Baerbock und ihre Mitstreitenden und sieht diese als einen Anfang einer nachhaltigen Veränderung. „Die Leitlinien sind ein wichtiger erster Schritt hin zu einem notwendigen strukturellen Wandel. Nun kommt es darauf an, die Leitlinien systematisch, verbindlich und wirkungsvoll in die Praxis zu übertragen“, sagt Marion Böker, Gründungsmitglied des Bündnisses und Vertreterin des DFR darin.

Kritisch hingewiesen wird in der Stellungnahme auf einige fehlende Bezugnahmen in den Leitlinien, z.B. hinsichtlich der Migrationspolitik „Angesichts der seit Jahren steigenden Zahlen von Menschen auf der Flucht, ist es erschütternd, dass weder die daraus resultierenden Herausforderungen noch Positionen zu einer menschenrechtsorientierten Migrationspolitik in den Leitlinien Erwähnung finden,“ heißt es in der Stellungnahme.

Der Deutsche Frauenring e.V. setzt sich im Bündnis bereits seit vielen Jahren für die notwendige friedenspolitische, intersektionale feministische und anti-koloniale Perspektive in der Außenpolitik ein. Diese soll international und national marginalisierte Personengruppen verstärkt mit einbinden und dafür sorgen, dass Friedens- und Außenpolitik durch die adäquate Beteiligung von Frauen in ihrer Diversität und Vielfalt nachhaltiger wird.

Pressekontakt: Marion Böker
Vorsitzende des Ausschusses
für Internationale Arbeit beim DFR
+ 49 173 9377 240
marion.boeker@gmx.de

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Der Deutsche Frauenring e.V. ernennt Düzen Tekkal als Frauenringsfrau 2023

Deutscher Frauenring e. V.

Pressemitteilung Nr. 04/2023

Berlin, den 30. Mai 2023

Düzen Tekkal ist eine profilierte Menschenrechtsaktivistin. Sie arbeitet als Journalistin, Kriegsberichterstatterin und Filmemacherin, ist Advokatin der jesidischen Gemeinschaft und Mitbegründerin des gemeinnützigen Vereins für humanitäre Hilfe HÁWAR.help. Mit HÁWAR.help setzt sich Tekkal seit 2015 für die Sicherheit und Rechte verfolgter, diskriminierter und marginalisierter Personen ein, so zuletzt im Rahmen der Freiheitsbewegung im Iran. Zudem ist sie Gründerin und Geschäftsführerin der GermanDream gGmbH, die sich für das Empowerment junger Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft einsetzt. „Das unermüdliche Engagement von Düzen Tekkal für eine gerechte Gesellschaft ist uns Inspiration und Vorbild. Ihr Wirken unterstreicht die Bedeutsamkeit einer feministischen Perspektive für die politische Arbeit. Deshalb freuen wir uns sehr, Düzen Tekkal als unsere diesjährige Frauenringsfrau ernennen zu dürfen“, so Celeste Eden, Präsidiumsmitglied des Deutschen Frauenrings.

Jährlich ehrt der Deutsche Frauenring e. V. mit der Auszeichnung zur Frauenringsfrau eine Frau, die sich durch ihren Einsatz im Bereich feministischer Arbeit besonders verdient macht. Die Nominierung zur Frauenringsfrau würdigt Düzen Tekkals langjährige Arbeit für soziale Gerechtigkeit und ihren Einsatz gegen Diskriminierung in Deutschland und auf internationaler Ebene. „Mit großer Freude nehme ich die Ernennung zur Frauenringsfrau 2023 an. Sie bedeutet mir und dem gesamten Team von HÁWAR.help sehr viel und bestärkt uns in unserem Tun“, so Düzen Tekkal.

Auf dem diesjährigen Bundesfachseminar vom 24. bis 26. Oktober widmet sich der Deutsche Frauenring e. V. seinem Jahresthema „Demokratie unter Druck – Stärkung der feministischen Perspektive für eine gerechte und inklusive Gesellschaft“. Düzen Tekkal und weitere Aktivist*innen werden zu Wort kommen, um mit uns über ihre Versionen einer gendergerechten, starken Demokratie zu diskutieren.

Pressekontakt DFR e.V.:

Silke Maria Schwenk
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
+49 157 31538643
mail@d-fr.de

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Aktuelles vom Bundesverband

Stellenausschreibung Praktikant*in (m/w/d) in der Bundesgeschäftsstelle

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Zum 01. Oktober 2023 oder später sucht der DFR eine*n neue*n Praktikant*in (m/w/d).

Wir bieten die Möglichkeit für ein studentisches Teilzeitpraktikum z. B. im Rahmen eines Pflichtpraktikums für 3 Monate in der Bundesgeschäftsstelle.

Inhalte des Praktikums mit Schwerpunkt Planung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des DFR sind unter anderem:
• interne wie externe Kommunikation des Vereins
• Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von digitalen Veranstaltungen
• Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit

Wir wünschen uns an Geschlechtergerechtigkeit interessierte, motivierte und verbindlich arbeitende Bewerber*innen mit sehr guter sprachlicher Ausdrucksfähigkeit, exzellenten Kenntnissen der deutschen Sprache und guten Englischsprachkenntnissen. Sie sollten über gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen verfügen und Spaß an der Erstellung von Texten haben.

Wir bieten Einblick in spannende Themenfelder und hochaktuelle politische Fragen, die Möglichkeit zur Telearbeit in einem gemeinnützigen Umfeld, direkte Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie eine Praktikumsvergütung.

Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Lust haben den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie Lebenslauf an: mail@d-fr.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hier sinden Sie die Praktikant:innenausschreibung als PDF.

Stellenausschreibung Werkstudent*in (m/w/d) in der Bundesgeschäftsstelle

Werkstudent*in (m/w/d) in der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Frauenrings e.V.

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Werkstudent*in (20 Wochenstunden), befristet auf ein Jahr mit der Option auf Verlängerung. Die Stelle bietet eine Mischung aus Home-Office und Anwesenheit im Büro.

Die Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle des DFR e.V. bietet die Möglichkeit in hochaktuellen und spannenden Fragen der Geschlechtergleichstellung mitzuwirken, einen bundesweiten Verein bei Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und so die feministische Arbeit für eine faire Gesellschaft voranzubringen.

Aufgaben der Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle umfassen unter anderem:

  • interne wie externe Kommunikation des Vereins
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen
  • Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
  • administrative und (vereins-)organisatorische Assistenz

Wenn Sie sich für Geschlechtergerechtigkeit interessieren, motiviert für die feministische Arbeit sind und zuverlässig arbeiten, bewerben Sie sich gerne auf die Stelle als Werkstudent*in für den DFR e.V. Außerdem wünschen wir uns von Ihnen:

  • Sie studieren in einem höheren Semester
  • verantwortungsbewusstes und selbstständiges Arbeiten
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, exzellente Kenntnisse der deutschen Sprache und gute Englischsprachkenntnisse
  • gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen
  • Sie arbeiten gerne im Team
  • Spaß am Verfassen von Texten und an Kommunikation

Erfahrung in der Tätigkeit in einem Verein, in Administration oder Öffentlichkeitsarbeit würden wir begrüßen.

Wir bieten:

  • eine sinnstiftende, interessante Aufgabe mit der Möglichkeit, sich selbst auf vielfältige Weise einzubringen
  • angenehme, offene Arbeitsatmosphäre in einem motivierten, tollen Team
  • gute Möglichkeiten der Weiterbildung in feministischen Themen und der Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen

Beim Deutschen Frauenring e.V. sind alle Menschen willkommen, die sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen möchten. Uns ist Vielfalt wichtig, deswegen freuen wir uns sehr über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und/oder von Menschen mit Behinderung.

Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Lust haben den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie Lebenslauf an: mail@d-fr.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hier die Ausschreibung als PDF.

Hybrides Bundesfachseminar vom Deutschen Frauenring e.V. am 24., 25. und  26. Oktober 2023 in Präsenz in Erkner bei Berlin sowie online. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder als auch Nichtmitglieder offen.

Uns erwartet eine Vielzahl spannender Vorträge sehr gefragter Referent*innen (Sawsan Chebli, Kristina Lunz, Hate Aid, Tobias Ginsburg, Elke Ferner uvm.), die ihre Expertise mit uns teilen werden.

Wir wollen uns gemeinsam mit der Bedrohung des Antifeminismus für die Demokratie auseinandersetzen und andererseits die stärkende Wirkung des Feminismus ergründen.

 

Die Einladung zum BFS 2023 als PDF zum Download

Das Programm zum BFS 2023 als PDF zum Download

 

Link zur Anmeldung zum Seminar (öffentlich) sowie zur Bundesvorstandssitzung (für betreffende Mitglieder)

17.11.2023

Offener Brief an die Bundesregierung zum EU-Gewaltschutz

Offener Brief: “EU-Gewaltschutzpaket ohne Schutz vor Vergewaltigung ist kein Gewaltschutzpaket”

Gemeinsam mit vielen Mitstreiter*innen haben wir einen offenen Brief an die Bundesregierung unterzeichnet, in dem gefordert wird, dass die Vergewaltigung als ein Tatbestand in die EU-Richtlinien mit aufgenommen wird. Da die Vergewaltigung eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen* ist und zudem zu sexueller Ausbeutung zählt, sollte es dringend in die Richtlinien aufgenommen werden. Denn ein „geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.“

Der offene Brief an die Bundesregierung als PDF

Einladung zum Online-Seminar in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Berlin

am 27.05.2024, 18:30 Uhr – 20:30 Uhr über Zoom

„Lifestyle der traditionellen Weiblichkeit und toxischen Männlichkeit –
Wie in sozialen Netzwerken das Patriachat neu erblüht“

Eingeladen dazu sind die Wissenschaftlerin Dr.in Johanna Pangritz und die Journalistin Laura Dahmer. Die Moderation leitet Dr. Christine Kurmeyer (LFR Berlin).

In Deutschland und anderen europäischen Ländern hat sich der Einfluss des Rechtspopulismus und -extremismus in den vergangenen Jahren verstärkt. Auffällig sind dabei die Anfeindungen gegenüber der feministischen Bewegung und deren Erfolge sowie die wachsende Popularität von patriarchalen Rolemodels die als „ehrenhafte Typen“ gelten. Auch wenn dieser Trend bisher kaum zu einer breiten Debatte in der Öffentlichkeit und der medialen Wahrnehmung geführt hat, so können die negativen Auswirkungen für die Errungenschaften der Gleichberechtigung fatal sein.

Mit dem Aufkommen des Feminismus Ende des 19. Jahrhunderts hat sich auch der Antifeminismus entwickelt und propagierte die Pflichten der Geschlechter mit Sätzen wie „Dem Manne der Staat, der Frau die Familie“. Der gegenwärtige Antifeminismus nutzt auf subtile Art die Romantisierung der „Rückkehr“ zu traditionellen Rollenbildern und damit einhergehend einer patriarchalen Gesellschaftsordnung. Die Kindererziehung, die Haushaltsführung und die Fürsorge werden als instinktive weibliche Kompetenzen proklamiert. Dabei präsentiert sich die Bewegung bewusst unpolitisch und zeigt sich mit schönen Bildern und gefilterten Farben in den sozialen Netzwerken. Geschickt verdeckt wird dabei, welche gesellschaftspolitischen und kulturellen Forderungen sich hinter der Sprache, den Bildern und den Hashtags verbergen. Auch rechtsextremes Gedankengut fließt fast unbemerkt in die Beiträge ein.
Wir wollen mit Ihnen vor der Europawahl am 09. Juni zu diesem Phänomen ins Gespräch kommen und diskutieren, welche politischen Gefahren sich für die Frauenrechte, das demokratische Miteinander und die Gleichstellung aller Geschlechter hinter Hashtags wie #manosphere #cottagechore, #tradwives auf Instagram, TikTok, YouTube & Co verbergen.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Wissenschaftlerin Dr.in Johanna Pangritz und der Journalistin Laura Dahmer über die Gefahren der neuen Art des Antifeminismus in den Austausch kommen werden.

Anmeldung per E-Mail an anmeldung@d-fr.de. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Einladung als PDF

Wir trauern um unser langjähriges Ehrenmitglied Gudrun Haupter

Gudrun Haupter ist von uns gegangen und wir gedenken ihrer in großer Dankbarkeit für ihre besonderen Verdienste um unsere Westafrikaprojekte in Togo und Burkina Faso. Ihr menschliches, beharrliches und freigiebiges 30jähriges Engagement für die Frauen vor Ort war bemerkenswert und gilt uns als Vorbild. Für ihren unermüdlichen Einsatz hat der DFR ihr 2007 die Goldene Ehrennadel verliehen. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie, der wir auch auf diesem Wege unser herzlichstes Beileid aussprechen.

Hommage an Gudrun Haupter als PDF

Foto von Gudrun Haupter

Einladung zum Equal Care Day am 29. Februar 2024 in Hamburg und online über die digitale Care Landschaft

Das Haus des Engagements und der Landesfrauenrat Hamburg e.V. richten anlässlich des Equal Care Day am Donnerstag, den 29. Februar ein ganztägiges Festival mit Podiumsdiskussionen, Fachvorträgen, Workshops aus – gerahmt von einem bunten Kunst- und Kulturprogramm. Auch der Deutsche Frauenring wird dazu von 17:00 – 18:00 Uhr mit spannenden Impulsen von Heidi Lyck (VdK Nord) und Nadine Naumann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Thema „Vereinbarkeit von Familien-Care-Arbeit und demokratischer Teilhabe“ beitragen. Zu Beginn wird Heidi Lyck in die geänderten Lebenswelten von Familien und die damit einhergehende Care-Arbeit einführen. Anschließend wird Nadine Neumann Thesen der Vereinbarkeit von Care-Arbeit, Erwerbstätigkeit und politischem Engagement darstellen. Der Beitrag des DFR wird von unserer Landesverbandsvorsitzenden aus Hamburg Carmen Zakrzewski moderiert werden.

Für die digitale Care Landschaft können Sie hier Tickets erwerben. Dabei können Sie über die Initiative Equal Care virtuell an allen Programmpunkten teilnehmen.
Die Tickets für das Festival in Präsenz in Hamburg sind kostenlos und hier erhältlich.

Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!

Einladung als PDF

ECD Info-Flyer als PDF

Forderung einer bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Der Zugang zu einer sicheren und verantwortungsbewusste Verhütung ist für eine menschenrechtsbasierte Gleichstellungs‐, Gesundheits‐ und Familienpolitik unerlässlich. Auf die Initiative von Pro Familia hin haben wir gemeinsam mit 35 Verbänden einen Brief an die Mitglieder des Bundestages der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und die ehemalige Fraktion Die Linke mitunterzeichnet. Gefordert wird, „dass noch in dieser Wahlperiode bundesgesetzliche Regelungen beschlossen werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen, die verhüten wollen, sich das sichere und gesundheitsschonende Verhütungsmittel ihrer Wahl leisten können, und niemandem der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln aus Kostengründen verwehrt ist.“

Der Verbändebrief an die Abgeordneten des Bundestages als PDF

Der Brief an Lisa Paus und Karl Lauterbach als PDF

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Ab Juni und ab September 2024 sucht der DFR eine*n neue*n Praktikant*in (m/w/d).

Wir bieten die Möglichkeit eines studentischen Teilzeitpraktikums z. B. im Rahmen eines Pflichtpraktikums für 3 Monate in der Bundesgeschäftsstelle.

Inhalte des Praktikums mit Schwerpunkt Planung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des DFR sind unter anderem:
• interne wie externe Kommunikation des Vereins
• Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von digitalen Veranstaltungen
• Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit

Wir wünschen uns an Geschlechtergerechtigkeit interessierte, motivierte und verbindlich arbeitende Bewerber*innen mit sehr guter sprachlicher Ausdrucksfähigkeit, exzellenten Kenntnissen der deutschen Sprache und guten Französischkenntnissen. Sie sollten über gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen verfügen und Spaß an der Erstellung von Texten haben.

Wir bieten Einblick in spannende Themenfelder und hochaktuelle politische Fragen, die Möglichkeit zur Telearbeit in einem gemeinnützigen Umfeld, direkte Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie eine Praktikumsvergütung.

Nachfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an die Leiterin der Bundesgeschäftsstelle unter: mail(at)d-fr.de

Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Lust haben den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie Lebenslauf an: mail@d-fr.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Stellenausschreibung als PDF

Stellungnahme des Deutschen Frauenrings e.V.

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Berlin, 23. August 2022

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und beschränkt sich im Folgenden auf Anmerkungen zur vorgeschlagenen Änderung des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB.
Der DFR begrüßt grundsätzlich sehr, dass die Bundesregierung Straftaten, die durch die Geschlechtsidentität oder die sexuelle Orientierung des Opfers motiviert sind, stärker in den Blick nehmen möchte. Die vorgeschlagene Änderung bleibt aber weit hinter dem zurück, was gesamtgesellschaftlich notwendig ist. Gerade der rein strafrechtliche Ansatz ist zu kritisieren.

I. Hinzufügen von „geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB

Wie im Entwurf selbst ausgeführt, ermöglicht es bereits die jetzige Rechtslage geschlechtsspezifische Straftaten sowie Straftaten gegen die sexuelle Orientierung in der Strafzumessung – insb. aufgrund der Formulierung „sonstige menschenverachtende“ Beweggründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB – in vielen Fällen angemessen zu berücksichtigen. Die vorgeschlagene Änderung soll somit vor allem Klarstellungscharakter und keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage zur Folge haben.

Neben der offenbar erhofften Kommunikationswirkung soll durch die Änderung laut Entwurf ein Impuls für die Rechtsprechung gesetzt werden. Dieser Ansatz ist insofern zu befürworten, als dass die bisherige Rechtsprechungspraxis tatsächlich in Teilen eine Bagatellisierung von Partnerschaftsgewalt kennzeichnete und in Teilen auch ein Besitzdenken in und nach Partnerschaften privilegierte (allerdings ist die Urteilspraxis uneinheitlich). Für diese Fälle begrüßt auch der DFR, dass durch die vorgeschlagene Änderung Strafmilderungen allein aufgrund einer vorangegangenen bzw. bestehenden Beziehung nahezu unmöglich werden und der oftmals mit solchen Taten einhergegangene Vertrauensbruch in der Urteilspraxis stärker berücksichtigt werden kann.

Die Hoffnung, dass mit der vorgeschlagenen Änderung tatsächlich auch unterschwellige internalisierte Denkmuster in der Justiz adressiert werden können, teilt der DFR allerdings kaum. Ohne zusätzliche verpflichtende Fortbildungen und einer Reduzierung der Arbeitsbelastung in der Justiz, sind substanzielle Änderungen kaum zu erwarten.

Positiv hervorzuheben ist schließlich, dass mit dem Vorschlag einer Änderung des § 46 Abs. 2 S. 2 StGB im Sanktionenrecht angesetzt wird und in andere strafzumessungsrelevante Aspekte eingegliedert wird. In Verbindung mit den weiteren in § 46 StGB genannten und zu berücksichtigenden Aspekten ist damit weiterhin eine einzelfallspezifische und insb. individualisierte Strafzumessung möglich. Es werden automatische Strafschärfungen vermieden und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen, geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe im Urteil klar auszuweisen.

1. „geschlechtsspezifisch“

Die Formulierung „geschlechtsspezifisch“ soll laut Referentenentwurf alle Geschlechtsidentitäten umfassen und damit über bspw. Cis-Frauen hinausgehen. Das ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Allerdings ist die gewählte Formulierung zweideutig. So kann sie auch rein binär oder als auf das biologische Geschlecht begrenzt verstanden werden. Sofern mit der Formulierung tatsächlich ein klarer Impuls an die Rechtsprechung gegeben werden soll, sollte hier auch eine eindeutig umfassende Formulierung gewählt werden.

Unklar ist weiterhin, wie sich die Formulierung „geschlechtsspezifisch“ bspw. zu „sexistisch“ verhält und inwieweit mit dem Begriff ein inhaltlich anders gelagerter und womöglich doch weiter gefasster Ansatz gewählt wird als die anderen in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten menschenverachtenden Ziele und Beweggründe.

Schließlich kann die strukturelle Dimension, die geschlechtsspezifische Straftaten prägen, mit einer Norm im Strafrecht, die sich auf die expliziten Ziele und Beweggründe der Täter*innen bezieht, naturgemäß nicht erfasst werden.

2. Sprache im Entwurf

Der Entwurf nimmt richtigerweise die Kritik von Schuchmann/Steinl, KJ 2021, die selbst auf Lembke/Foljanty, KJ 2014, verweisen, an der Urteilspraxis bei Femiziden auf. Allerdings reproduziert die Wortwahl im Entwurf Zuschreibungen, die gerade der kritisierten Spruchpraxis entsprechen. So scheint der Entwurf davon auszugehen, dass es tatsächlich andere „Kulturkreise[e]“ gäbe, „in [denen] die Gleichberechtigung der Geschlechter unterentwickelt“ (Referentenentwurf, S. 15) sei. Diese Art der Formulierung in einem offiziellen Dokument des Ministeriums schadet nach Ansicht des DFR dem angestrebten Ziel.

II. Gefahren einer vorrangig strafrechtlichen Lösung

Stark kritikwürdig ist nach Ansicht des DFR der rein strafrechtliche Ansatz. Der DFR befürchtet insbesondere, dass dadurch kaum gesellschaftliche Veränderung möglich ist und in der Gesetzesänderung fälschlicherweise ein vermeintlicher Schlusspunkt gesehen werden könnte. Das wäre aus mehreren Gründen fatal für alle Betroffenen. Zunächst verspricht eine Änderung in der Strafzumessung kaum eine Verbesserung der Fallzahlen. Kriminologische Erkenntnisse legen nahe, dass die Höhe der Sanktion kaum abschreckend wirkt. Dies gilt insb. für Affekttaten.

Besonders wichtig ist darüber hinaus, dass Vorgaben zur Strafzumessung erst dann einschlägig sind, wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt. Die Strafverfolgung ist nicht nur ressourcenknapp, sondern auch selbst in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet, der nicht diskriminierungsfrei ist. So können Fragen nach Zugangshürden, Vertrauen in staatliche Institutionen und Glaubwürdigkeitszuschreibungen nicht für alle gleich beantwortet werden. Ein entsprechendes Urteil bleibt daher in vielen Fällen aus. Woran es daher vor allem fehlt, sind Angebote und Veränderungen außerhalb des Kriminaljustizsystems.

Der DFR befürchtet, dass ein Gesetz, das sich allein auf die strafrechtliche Antwort bezieht, im Ergebnis zu einer Aufrechterhaltung der jetzigen Lage führen wird und kaum Impulse für eine gesellschaftliche Veränderung liefern kann. So werden die Strukturen unserer Gesellschaft, die bspw. Hasskriminalität und Partnerschaftsgewalt fördern und über strafrechtlich bewährtes Verhalten hinausgehen, nicht adressiert und ein gesamtgesellschaftliches Problem weitestgehend auf die rein individuelle Ebene reduziert.

III. Weitergehende Forderungen

Der DFR fordert die Bundesregierung daher auf, stärker Maßnahmen außerhalb des materiellen Strafrechts in den Blick zu nehmen, die zum einen Betroffenen Ressourcen zur Verfügung stellen und zum anderen Rollenzuschreibungen, in diesem Kontext insb. auch das gesellschaftliche Verständnis von Männlichkeit, sowie patriarchale Machtstrukturen umfassender adressieren.

Neben der fortwährenden Forderung die beschriebenen Machtstrukturen und Rollenzuschreibungen in allen Lebensbereichen in den Blick zu nehmen, fordert der DFR konkret:

  1. Finanzielle Absicherung und bessere Ausstattung von Schutzeinrichtungen sowie weitere Angebote, die Betroffenen individuell benötigte Unterstützung und Ressourcen niederschwellig zur Verfügung stellen

  2. Mehr Rechtssicherheit im Fall von möglichen späteren Sorgerechtsstreitigkeiten

  3. Umfassendere Statistiken so wie insb. weitergehende Dunkelfeldforschung

  4. Im Rahmen der Justiz bzw. Strafverfolgung insb.

    a. verpflichtende Schulungen für die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter*innen, die für (unbewusste) Diskriminierungen und Intersektionalität sowie geschlechtsspezifische Gewalt sensibilisieren

    b. mehr personelle und finanzielle Ressourcen für eine tatsächliche und umfassende psychosoziale Prozessbegleitung für alle Betroffenen

    c. mehr personelle und finanzielle Ressourcen zur Verstärkung von Präventionsmaßnahmen, insb. durch einen Ausbau von Täter*innenarbeit und Anti-Gewalt-Trainings

 
Das Präsidium des DFR
 

Stellungnahme als PDF

Klima und Feminismus

Keine Klimagerechtigkeit ohne Geschlechtergerechtigkeit?

Die gravierenden Folgen des Klimawandels betreffen, laut Weltklimarat (IPCC), gerade benachteiligte Bevölkerungsgruppen (IPCC Report 2022) . Diese ungleiche Verteilung wirft die Frage nach Gerechtigkeit auf. Meist lag bei der Frage nach Klimagerechtigkeit der Fokus auf Auswirkungen und Maßnahmen im globalen Süden. Länder des globalen Nordens als Hauptemittenten von CO2-Emissionen schaden mit ihrem Verhalten hauptsächlich den Ländern des globalen Südens. Doch auch innerhalb der einzelnen Staaten stellen sich im Hinblick (Klima-)Gerechtigkeitsfragen – auch zwischen den Geschlechtern. Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) möchte daher den Blick auf Klima und Feminismus richten und Geschlechterfragen im Umgang mit dem Klimawandel, auch im globalen Norden, adressieren.

Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Alle Aspekte der Klimakrise haben eine Gender-Dimension: Frauen und Männer tragen unterschiedlich zu den Ursachen bei, werden unterschiedlich von den Auswirkungen getroffen und wählen unterschiedliche Lösungen zur Eindämmung des Klimawandels, wenn sie die Wahl haben.“ (UN Women 2022)

Geschlecht in der Klimapolitik

2001 wurde Geschlechtergerechtigkeit erstmals im UNFCCC-Prozess (UN-Klimarahmenkonferenz) aufgegriffen. „Gender und Klima“ wurde 2012 fester Bestandteil der Tagesordnung der Vertragsstaatenkonferenz. Auch das Pariser Klimaabkommen von 2015 hält verbindlich fest, dass Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment von Frauen im Bereich Klimawandel berücksichtigt werden müssen. Der Gender-Aktionsplan zur Klimarahmenkonvention (2017) zielt auf die Förderung von Frauen in Klimaverhandlungen. Doch immer verläuft  die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele des Pariser Klimaabkommens auf internationaler und nationaler Ebene schleppend. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) schreibt, dass in den Entwürfen der nationalen Klimabeiträge (NDCs) nur 40% der Dokumente die Rolle von Frauen und Gendergerechtigkeit erwähnen. Das BMZ gibt auch an, dass Frauen bei Klimaverhandlungen häufig unterrepräsentiert sind. Dies zeigte sich bei der Weltklimakonferenz 2019 mit einem Frauenanteil von 33%. So sind Frauen in den Verhandlungen und Umsetzungsplanungen zukunftsgerichteter Klimamaßnahmen unterrepräsentiert und bei Klimapolitiken werden Genderthematiken kaum betrachtet. Die Verursachung von Treibhausgasemissionen, die Betroffenheit durch Folgen des Klimawandels, Zugang zu Ressourcen, Kapazitäten zur Vermeidung von Emissionen, politische Entscheidungen und Interventionen sind alles genderrelevante Aspekte des Klimawandels.

Um die Genderperspektive in Klimapolitiken zu festigen, gibt es bereits verschiedene Ansätze.

Das Umweltbundesamt hat für die Überprüfung von Klimatransformationen sieben Gender-Dimensionen erstellt (Umweltbundesamt, Texte 30/2020). Die sieben Dimensionen dienen als Instrument die Genderperspektive in die Klimapolitik einzubringen. Verschiedene soziale Bereiche wie Gesundheit, Infrastruktur oder Versorgungsökonomie im Kontext der Klimapolitik können damit auf Genderaspekte geprüft werden.

Das internationale Netzwerk Gender-CC – Women for Climate Justice hat 2022 das Projekt Gender into Urban Climate Change Initiative und die Methode GAMMA in einem Bericht veröffentlicht. Mit der GAMMA-Methode haben Interessensvertretungen weltweit die Möglichkeit gezielt Schnittmengen von Gender und Klima, und die politische Einbeziehung dieser, zu prüfen und einzufordern.

Auch feministische Organisationen wie UN Women oder der Deutsche Frauenrat legen ihren Fokus auf Klima- und Geschlechtergerechtigkeit. Die 66. Frauenrechtskommission (FRK) 2022 betrachtete die Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen im Kontext des Klimawandels sowie die Entwicklung politischer Programme zur Umwelt- und Katastrophen-Risikominderung. Die Abschlusserklärung und zivilgesellschaftliche Handlungsempfehlung der 66. FRK finden Sie hier. Der Deutsche Frauenrat hat sich „Klimaschutz geht alle an! Klimaschutz und Geschlechtergerechtigkeit aus Frauenperspektive.“ als Schwerpunktthema für die nächsten zwei Jahre gesetzt.

Auch der Deutsche Frauenring e.V. wird sich im Jahr 2022 verstärkt mit Klima und Feminismus beschäftigen. So soll das jährliche Bundesfachseminar in diesem Jahr die Fragen nach Schnittstellen von Klima und Geschlecht, nach Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Transformation bearbeiten. Damit setzen wir uns, in Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren, für einen (gender-)gerechten Klimaschutz ein.

Geschlechterperspektive auf den Klimawandel

Bestehende soziale Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass Frauen weltweit durchschnittlich immer noch weniger Zugang zu Bildung, zu Land und anderen Ressourcen haben sowie weniger Entscheidungsmacht haben, wenn politische Maßnahmen zur Sicherung ihrer Lebensgrundlagen in der Klimakrise implementiert werden. Während Männer weltweit bei schwindender Lebensgrundlage oftmals bessere Ressourcen und eine höhere Mobilität im Umgang mit den Folgen des Klimawandels haben, ist dies Frauen aufgrund mangelnder Ressourcen und Care-Arbeit im Haushalt und in der Familie häufig verwehrt. Dementsprechend sind 80 Prozent der 21,5 Millionen Menschen, die aufgrund der klimabedingten Katastrophen fliehen mussten, Frauen. Durch schlechteres Einkommen, einen schlechteren Zugang zu Produktionsmitteln und Nahrungsunsicherheit sind Frauen häufig stärker und länger von Krisen betroffen. Die entstehende Mehrarbeit geht häufig mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen einher. Flucht und längere Wege zu Wasserstellen und anderen Ressourcen, verstärken die Gefahr geschlechtsspezifischer Gewalt, wie sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Kinderheirat und Menschenhandel. Der fehlende Zugang zu guter und diskriminierungsfreier Gesundheitsversorgung, gerade zu reproduktiver Versorgung, wird durch Klimakrisen verstärkt (UN Women 2022).

Soziale Strukturen wirken sich auf die Rollenverteilung und Verhalten des jeweiligen Geschlechts aus. Bilder über Männlichkeit und Weiblichkeit und damit verbundene Verhaltensmuster begründen unterschiedliches Verhalten, so auch in Umwelt- und Klimabereichen. Es gilt also herauszufinden: Wo und wie werden Treibhausgasemissionen verursacht? Wie können diese verringert werden? Wer ist wie von den Folgen des Klimawandels betroffen? Wer hat Zugang zu klimarelevanten Ressourcen und kann sich an den Klimawandel anpassen? Wer hat welche Optionen und Kapazitäten zur Vermeidung von Emissionen?

Mit der feministischen Betrachtung des Klimawandels, sollen soziale Aspekte, wie Hierarchieordnung(en), finanzielle Verteilung und Sorgearbeit, Erwerb und Bildung, Definitionsmacht und Ressourcenzugang sowie Teilhabe und Entscheidungshoheit, beim traditionell naturwissenschaftlich-technisch orientierten Umweltschutz einbezogen werden. Wir möchten dazu beitragen, diversere Betrachtungsweisen in der Öffentlichkeit, Wissenschaft und auf der Entscheidungsebene einzuführen, um gerechtere Verteilung, genauere Analysen und Berichterstattung, umfassendere Zielgruppenerreichung sowie Akzeptanzschaffung im Umgang mit dem Klimawandel zu fördern.

Wir nehmen es uns vor, effektive Maßnahmen im Umgang mit dem Klimawandel zu diskutieren, bei denen alle gesellschaftlichen Gruppen, und alle Geschlechter, Einfluss haben und mitgedacht werden. Immer noch fehlt in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft häufig die Gender-Perspektive sowie die Erfahrung und die Expertise von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen (UN Women 2022).

In unserem Bundesfachseminar 2012 „Green Economy – Intelligent in das Morgen“ beschäftigten wir uns mit Fragen nach Maßnahmen für eine nachhaltige und geschlechtergerechte Zukunft. Lesen Sie hier die Seminardokumentation.

Stellungnahme des Deutschen Frauenrings e.V.

Tag der älteren Generation: Altersarmut ist ein Strukturproblem

Berlin, 06. April 2022

„Altersarmut“ umschreibt die prekäre Lebenssituation älterer Personen, die aufgrund mangelhafter finanzieller Mittel nicht in der Lage sind, ihren Lebensstandard zu sichern. In der Folge sind diese Personen für die Deckung ihres Finanzbedarfes auf externe Hilfe angewiesen. Neben anderen Ursachen kann Altersarmut auf die Erwerbsbiografie zurückgeführt werden. Somit steigt das Risiko für Altersarmut für Personen mit niedrigem Berufsabschluss, niedrigen Löhnen, die in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbsarbeit länger unterbrochen haben.

Besonders gefährdet und betroffen sind Frauen. 2021 schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass „22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter […] von Einkommensarmut betroffen [sind]“ und dabei „die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als neun Prozentpunkte höher [ist] als bei Männern“. Der sogenannte Gender-Pension-Gap beschreibt die geschlechtsspezifische Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen in Bezug auf das Alterssicherungseinkommen. Demnach bezogen Frauen in Deutschland 2019 eine um 46 Prozent geringere Rente als Männer. Damit leiden Frauen in Deutschland im Vergleich zu anderen OECD-Ländern unter der größten geschlechtsbasierten Rentenlücke.

Die Gender-Pension-Gap hängt stark vom Gender-Pay-Gap, dem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied ab. 2021 haben Frauen in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient als Männer. Dabei ist besonders der Zeitraum vom 30. zum 50. Lebensjahr signifikant für den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied und seine Auswirkung auf die geschlechtsbasierte Rentenlücke. Viele Personen entscheiden sich in diesem Zeitraum, eine Familie zu gründen. Die zunehmende Entgeltkluft ab dem 30. Lebensjahr kann demnach mit der darauf folgenden reduzierten Arbeitszeit, häufig die der Frau, verknüpft werden. Unter dem Begriff Motherhood Penalty wird dieses Phänomen beschrieben. Demnach erleiden Frauen einen erheblichen finanziellen Nachteil, wenn sie Kinder haben. Zumal meist die Frau nach der Geburt des Kindes längere Zeit aus dem Erwerbsleben aussteigt, sich auf Teilzeitbeschäftigung zurückzieht und auf eine Beförderung verzichtet. Diese Zugeständnisse im Berufsleben können weitreichende und lebenslange Konsequenzen für die finanzielle Sicherheit und Rente der Frauen haben.

Geschlechternormen und Vorstellungen über Familie und Elternschaft dienen als eine Erklärung für die höhere Teilzeitquote von Müttern im Vergleich zu Vätern. Außerdem von Bedeutung ist, dass Männer im Durchschnitt höhere Löhne verdienen als Frauen und Care-Arbeit immer noch gesellschaftlich abgewertet und nicht vergütet wird. Um das Haushaltseinkommen zu maximieren, tendieren daher mehr Mütter zur Einschränkung und zum Verzicht auf ihre Erwerbsarbeit.

Der Bertelsmann-Stiftung folgend, „[führt die] Entscheidung für Kinder […] bei Müttern mit einem Kind zu durchschnittlichen Einbußen an Lebenserwerbseinkommen von rund 40 Prozent im Vergleich zu kinderlosen Frauen. Bei Frauen mit drei oder mehr Kindern beträgt die Motherhood Lifetime Penalty nahezu 70 Prozent“ (2020).

Aufgrund der Pandemie hat sich die Ungleichverteilung von Haus- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern verschlimmert. In (heterosexuellen) Paarbeziehungen mit und ohne Kinder investieren Frauen im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in unbezahlte Arbeit als Männer. Dreieinhalb Stunden bei Frauen, im Vergleich zu knapp zwei Stunden bei Männern. In (heterosexuellen) Paarbeziehungen mit Kindern verschärft sich dieses Ungleichgewicht bedeutend. 24 Prozent erwerbstätiger Mütter gaben im April 2021 an, ihre Arbeitszeit für die Betreuung ihrer Kinder reduziert zu haben. Unter den Vätern waren es nur 16 Prozent (WSI Report).

Altersarmut ist ein Strukturproblem. Die höhere Gefährdung und Betroffenheit von Frauen, im höheren Alter unter Armut zu leiden ist ein Strukturproblem. Der strukturellen und institutionellen Diskriminierung von Frauen in Bezug auf Erwerbsarbeit, darunter Aufstiegsmöglichkeiten, Löhne und Arbeitszeit im öffentlichen sowie privaten Bereich muss entgegengewirkt werden.

Diese Strukturen müssen endlich geändert werden! Es bedarf:

  • Parität in der Partner- und Elternschaft
  • Care-Arbeit muss aufgewertet werden
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit
  • gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
  • das Rentensystem darf nicht auf eine durchgehende Erwerbsbiografie ausgelegt sein
  • Förderung finanzieller Unabhängigkeit der Frau, durch „eigenständige, existenzsichernde, möglichst durchgängige und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ (BMFSFJ 2021)
  • der Möglichkeit und dem Zugang zu guter Bildung für ALLE

Die Stellungnahme als PDF.

Werkstudent*in (m/w/d) gesucht für die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Frauenrings e.V.

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Werkstudent*in (20 Wochenstunden), befristet auf ein Jahr mit der Option auf Verlängerung. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bietet die Stelle eine Mischung aus Home-Office und Büro-Anwesenheit.

Die Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle des DFR e.V. bietet die Möglichkeit in hochaktuellen und spannenden Fragen der Geschlechtergleichstellung mitzuwirken, einen bundesweiten Verein bei Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und so die feministische Arbeit für eine faire Gesellschaft voranzubringen.

Aufgaben der Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle umfassen unter anderem:
  • interne wie externe Kommunikation des Vereins
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von (digitalen) Veranstaltungen
  • Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
  • administrative und (vereins-)organisatorische Assistenz

Wenn Sie sich für Geschlechtergerechtigkeit interessieren, motiviert für die feministische Arbeit sind und zuverlässig arbeiten, bewerben Sie sich gerne auf die Stelle als Werkstudent*in für den DFR e.V.

Außerdem wünschen wir uns von Ihnen:
  • Sie studieren in einem höheren Semester
  • verantwortungsbewusstes und selbstständiges Arbeiten
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit, exzellente Kenntnisse der deutschen Sprache und gute Englischsprachkenntnisse
  • gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen
  • Sie arbeiten gerne im Team
  • Spaß am Verfassen von Texten und an Kommunikation

Erfahrung in der Tätigkeit in einem Verein, in Administration oder Öffentlichkeitsarbeit würden wir begrüßen.

Wir bieten:
  • eine sinnstiftende, interessante Aufgabe mit der Möglichkeit, sich selbst auf vielfältige Weise einzubringen
  • angenehme, offene Arbeitsatmosphäre in einem motivierten, tollen Team
  • gute Möglichkeiten der Weiterbildung in feministischen Themen

Beim Deutschen Frauenring e.V. sind alle Menschen willkommen, die sich für eine gerechtere Gesellschaft einsetzen möchten. Uns ist Vielfalt wichtig, deswegen freuen wir uns sehr über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und/oder von Menschen mit Behinderung.

Wenn Sie sich in dieser Stellenausschreibung wiederfinden und Lust haben den DFR e.V. mit Ihrer Mitarbeit zu unterstützen, senden Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie Lebenslauf an: mail@d-fr.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Kontakt:

Silke Maria Schwenk
Leiterin der Bundesgeschäftsstelle
Bundesgeschäftsstelle Deutscher Frauenring e.V. (DFR) Unternehmerinnen Centrum West (UCW)
Sigmaringer Str. 1
D-10713 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88718493
Mobil: +49 (0)157 31538643
mail@d-fr.de www.deutscher-frauenring.de

Die Stellenausschreibung BGST Werkstudent als PDF

Am Internationalen Frauentag: Solidarität mit den Menschen in der Ukraine
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.

Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.

Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht.

Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.

Erklärung als PDF

Deutscher Frauenring e.V. (DFR) und das Friedensnetzwerk für Frieden (FNF) schließen sich dem Aufruf WOMEN DEFEND ROJAVA an.

Der Deutsche Frauenring, für das Präsidium Georgia Langhans und Marion Böker, Vorsitzende des Ausschusses Internationale Arbeit (AIA) im DFR e.V., gemeinsam mit Heide Schütz, 1. Vorsitzende Frauennetzwerk für Frieden e.V. (FNF), Bonn, und Margret Otto, Stellvertretende Vorsitzende unseres Mitgliedsverbands FNF, schließen sich dem Aufruf, der am 15.10. 2019 von WOMEN DEFEND ROJAVA veröffentlicht wurde, an, den Sie im Anhang in Deutsch und Englisch finden:

ERKLÄRUNG DER FRAUEN:
STOPPEN SIE DEN TÜRKISCHEN BESATZUNGSKRIEG GEGEN NORD- UND OSTSYRIEN – SOFORT !

Wir bitten Sie, die Forderungen auch in unserem Namen sofort umzusetzen:
Um neue Völkermorde und Femizide im 21. Jahrhundert zu verhindern, fordern wir den UN-Sicherheitsrat, alle zuständigen Gremien der internationalen Gemeinschaft und die Regierungen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um

  • die Invasion und Besetzung Nord- und Ostsyriens durch die Türkei sofort zu stoppen
  • eine Flugverbotszone zum Schutz der Leben der Menschen in Nord- und Ostsyrien zu errichten
  • weitere Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen durch türkische Streitkräfte, den IS, Al Nusra und andere dschihadistische Terrorgruppen zu verhindern
  • alle Kriegsverbrechen und Kriegsverbrecher*innen vor Gericht zu bringen
  • jeglichen Waffenhandel mit der Türkei zu stoppen
  • politische und wirtschaftliche Sanktionen gegen die Türkei durchzusetzen
  • die demokratische autonome Verwaltung der Bevölkerung Nord- und Ostsyriens anzuerkennen
  • sofortige Schritte für eine politische Lösung der Krise in Syrien unter Beteiligung von Frauen und Volksvertreter*innen aus allen verschiedenen nationalen, kulturellen und religiösen Gemeinschaften in Syrien zu unternehmen.

Wir, die Unterzeichnenden, arbeiten seit vielen Jahren im Bündnis der Zivilgesellschaft für die Umsetzung der UNSCR 1325 FRAUEN, FRIEDEN, SICHERHEIT in Deutschland mit. Im Rahmen des NAP I und II nehmen wir an den Konsultationen der Bundesministerien teil. Darüber hinaus setzen wir uns für UNSCR 1325 WPS und ihre Folgeresolutionen durch die International Alliance of Women (IAW) bei den Vereinten Nationen oder im Rahmen der CEDAW ALLIANZ DEUTSCHLAND ein. Der DFR e.V. arbeitet seit langem in Celle mit Ezid*innen zusammen. Der Bundesverband wie der DFRLandesverband Berlin e.V. haben seit 04/2017 Kooperationsverträge mit Ezidischen Frauenverbänden. So wurde eine gemeinsame Informations- und Wanderausstellung, finanziert von UN WOMEN DEUTSCHLAND, erstellt.

Wir sahen am 9.10. mit Entsetzen, dass Nord- und Ostsyrien von der Türkei völkerrechtswidrig überfallen wurden, um besetzt zu werden.

Der derzeitige, nichteingehaltene Waffenstillstand und die Aufforderung der Türkei an die dortige Bevölkerung, abzuziehen, und die Androhung weiterer Vernichtung haben den Konflikt nicht entschärft. Die Zivilgesellschaft wird angegriffen und damit alles, was sie aufgebaut hat. Darunter sind Frauengesundheits- und Partizipationsprojekte, die wir unterstützt haben.

Die Kurd*innen in Nord- und Ostsyrien waren Deutschland, der EU und der NATO ein Verbündeter. Sie haben nicht nur den IS bekämpft, Menschen gerettet, sondern für unsere Sicherheit gesorgt. Sie haben mit unseren Gerichten unter dem Pariser Statut des ICC kooperiert, um Kriegsverbrechen des IS zu ahnden. Sie haben die Türkei oder andere nicht bedroht.

Im Interesse unserer Sicherheit müssen Sie dafür sorgen, dass die UN CHARTA eingehalten wird und gemeinsame Abkommen und Vereinbarungen eingehalten werden.

Alle Stufen friedlichen Konfliktlösung sind nur mit allen Beteiligten und einer adäquaten Repräsentanz von Frauen zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Georgia Langhans Präsidiums DFR e.V.
Marion Böker Vorsitz AIA DFR e.V.
Heide Schütz 1. Vorsitzende FNF e.V.
Margret Otto Stellvertretende Vorsitzende FNF e.V. Berlin, den 20.10.2019

Der Brief als PDF zum Download

70 Jahre Deutscher Frauenring – 70 Jahre für die Gleichstellung der Frau

Am 11. Oktober 2019 feierte der Deutsche Frauenring (DFR) an seinem Gründungsort Bad Pyrmont zusammen mit Mitgliedern und Gästen sein 70-jähriges Jubiläum ab 19 Uhr im Hotel Steigenberger.

Vom 7. bis 10. Oktober 1949 trafen sich in Bad Pyrmont engagierte Frauen aus der ganzen Bundesrepublik und gründeten den ersten bundesweiten, gesellschaftspolitischen, partei-unabhängigen und überkonfessionellen Frauenverband nach dem 2. Weltkrieg.
Theanolte Bähnisch, Regierungspräsidentin in Niedersachsen, Staatssekretärin und Vertreterin des Landes Niedersachsen beim Deutschen Bundesrat, wurde die erste Vorsitzende des Deutschen Frauenrings.

Von Anfang an hat sich der Deutsche Frauenring in der internationalen Frauenbewegung engagiert und ist heute nach wie vor Mitglied der International Alliance of Women (IAW) und des International Council of Women (ICW).

In den letzten 70 Jahren haben engagierte Frauen im Kampf um die Gleichstellung von Männern und Frauen zahlreiche Erfolge erzielt, zuletzt mit Wahlparitätsgesetzen in verschiedenen Bundesländern.

(Den kompletten Text lesen Sie in der Pressemeldung)
Pressemeldung 70 Jahre Deutscher Frauenring (PDF)

Bilder: FOTO Kluge im Auftrag des DFR

Aktuelles von den Ortsringen und Landesverbänden

Referentin: Dr. Barbara Lübcke
Beginn: 17.00 Uhr
Ort: via Zoom


„Kraftwerke, Pipelines, Stromtrassen: Wissen Sie eigentlich genau, wie und woher die Energie zu Ihnen nach Hause kommt? Brauchen Sie auch nicht, denn vielleicht ändert sich das in der Zukunft. Unsere Infrastruktur ist historisch und entlang der Bedarfe und Anforderungen gewachsen, doch diese ändern sich gerade rasant.

Wir stellen Ihnen neue Konzepte vor, in denen Energie dort erzeugt wird, wo sie benötigt wird, und der verlustreiche Transport so gut es geht überflüssig wird. Zelluläre Energieversorgung heißt das Zauberwort und vielleicht steht bei Ihnen auch bald das erste Blockheizkraftwerk?“

Uns erwartet ein interessanter Nachmittag, der zur aktuellen Situation passt.

Sie möchten teilnehmen?

Melden Sie sich bitte per E-Mail bei Carmen Zakrzewski <c.zakrzewski@gmx.de> wenn Sie teilnehmen möchten. Sie erhalten dann von uns die Zugangsdaten, um sich in die Veranstaltung einzuloggen.

Voraussetzung ist, dass auf Ihrem PC oder mobilen Endgerät die kostenlose ZOOM-App installiert ist, die Sie im AppStore/PlayStore herunterladen können.

„Keine Gewalt an Frauen und Mädchen – unterstützt mit uns den Frauennotruf“

Sportlerinnen unterstützen Frauennotruf

Ein herzliches Dankeschön geht an die Leverkusener Bevölkerung.

Viele Menschen sind dem Spendenaufruf des Frauenrings für die Aktion „Keine Gewalt an Frauen und Mädchen – unterstützt mit uns den Frauennotruf“ gefolgt, so dass eine beeindruckende Summe zustande kam.

Die stattliche Summe von 8.000,00 € kann nun der Frauenring Leverkusen dem Frauennotruf für seine wichtige Arbeit übergeben.

„Die Hilfsbereitschaft in unserer Stadt ist wirklich beeindruckend!“, freut sich Roswitha Kneip, vom Teamvorstand des Frauenring Leverkusen. „ Mit vielen Einzelspenden haben wir eine Spendenhöhe von 8.000€ erreicht. Das ist umso bemerkenswerter, da in vielen Familien der Geldbeutel nicht mehr so üppig bestückt ist. Einfach großartig!“

Lesen Sie hier die Pressemitteilung.

8. März

8 Forderungen zum internationalen Frauentag

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Neues von unseren Westafrika-Projekten

Der DFR fördert in Projekten in Togo und Burkina Faso das Empowerment von Frauen.

Wir bitten Sie um Spenden zur Unterstützung der Projekte

Spenden sind erforderlich, damit wir weiter machen können.

In unserem aktuellen Spendenbrief erfahren Sie alles Wichtige zur aktuellen Situation vor Ort.

Zur Veranschaulichung der Arbeit in den einzelnen Westafrika-Projekten haben wir eine PowerPoint-Päsentation erstellt, die Sie sich hier herunterladen können (mehrseitiges PDF)

Kampagne zum Bundesfachseminar 2023 „Demokratie unter Druck – Stärkung einer feministischen Perspektive für eine gerechte und inklusive Gesellschaft“

         

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die komplette Kampagne finden Sie auf unseren Social Media Kanälen Facebook, Instagram und X!

Seminare

Einladung und Programm des digitalen Bundesfachseminars „Intersektionaler Feminismus – Warum eine umfassendere Perspektive auf Diskriminierungen notwendig ist“ am 8. und 9. Oktober 2021

 
Sie sind herzlich eingeladen …
… zu unserem diesjährigen digitalen Bundesfachseminar am 8. und 9. Oktober 2021 „Intersektionaler Feminismus – Warum eine umfassendere Perspektive auf Diskriminierungen notwendig ist“.

„Nobody’s free until Everybody´s free“ Fannie Lou Hamer (1917-1977) – Schwarze US-amerikanische Bürgerrechtsaktivistin

Intersektionalität eröffnet die Perspektive auf sich überschneidende Diskriminierungen, die der Lebenswirklichkeit vieler Menschen erst gerecht wird. Mit diesem Ansatz ist es möglich, die Wechselbeziehungen von sozialen Ungleichheiten und Machtverhältnissen auf struktureller und systemischer Ebene zu benennen, aufzuzeigen und zu analysieren.

In Deutschland ist es bisher nicht gelungen, Diskriminierungen effektiv zu bekämpfen. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) hat den Begriff der intersektionalen Diskriminierung zwar aufgenommen, aber es fehlt an einer konkreten Benennung der sogenannten Mehrfachdiskriminierung und einer Formulierung von Handlungsempfehlungen.

In feministischen Kontexten gewinnt Intersektionalität zunehmend an Bedeutung, wird aber häufig von ihrem Entstehungskontext abgekoppelt. Das Aufdecken und Benennen der Überschneidung von Diskriminierungen haben ihren Ursprung u. a. im Schwarzen Feminismus und in der Critical Race Theory in den USA. Die Juristin Kimberlé Crenshaw begründete mit ihrer Kritik am amerikanischen Rechtssystem 1989 das Konzept der Intersektionalität.

Der Deutsche Frauenring wird im diesjährigen Bundesfachseminar mit der intersektionalen Perspektive auf Diskriminierung von Frauen die Wichtigkeit des Bewusstwerdens und Benennens der verschiedenen überschneidenden Wirkungsachsen hervorheben. Gerade jetzt wo rechtsextreme und rechtspopulistische Bewegungen mit ihrem Antifeminismus bisher erreichte Erfolge der Frauenbewegung infrage stellen und gleichzeitig mit Antisemitismus, Rassismus und antimuslimischer Hetze verbinden, sollte auch der Feminismus intersektional sein. Die Verschränkung von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht und Herkunft, sozialem Status, Alter, sexueller Präferenz, rassistischen Vorurteilen und/oder Behinderung entwickeln große Wirkungsmächte, die von Nichtbetroffenen übersehen und vernachlässigt werden. Umso wichtiger ist es, die intersektionale Perspektive auf Diskriminierung in der feministischen Arbeit einzubeziehen und zu verankern.

Das digitale Bundesfachseminar wird am 08.10. um 15 Uhr nach einem Check-In starten. Wir freuen uns, für unser digitales Bundesfachseminar vier Expertinnen gewonnen zu haben. Nach einer Einführung in das Seminar stellt Peggy Piesche, Literatur- und Kulturwissenschaftlerin, das Konzept der Intersektionalität im wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Kontext vor. Die Gefahr, die von massiven Angriffen von rechts auf die Frauenrechte ausgeht, wird Andrea Röpke, freie Journalistin, deutlich machen. Im Anschluss werden in einem Gespräch zwischen den Referentinnen und einer Abschlussdiskussion die gesellschaftlichen und individuellen Ebenen miteinander verbunden sowie notwendige Veränderungen reflektiert. Der zweite Tag wird mit einem Vortrag von Nava Zarabian, Musik- und Islamwissenschaftlerin, zur Einführung von Intersektionalität im Bildungsbereich beginnen. Natasha A. Kelly, Kommunikationswissenschaftlerin und Soziologin, stellt im zweiten Vortrag die Herausforderungen für einen intersektionalen Feminismus dar. Um 16 Uhr endet dieser Tag nach einem Dialog der Referentinnen und der Abschlussdiskussion. Nach allen Vorträgen und in den Dialogen wie Diskussionen haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie Anmerkungen zu machen und so ein spannendes und anregendes Seminar mitzugestalten.

Der DFR ist anerkannter Bildungsträger der Bundeszentrale für politische Bildung.

Format

Aufgrund der aktuellen Situation findet das Bundesfachseminar des DFR dieses Jahr online mit dem Programm Zoom statt und ist über einen Link zu erreichen. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Computer, Tablet oder Mobiltelefon mit Mikrofon und Kamera. Weitere Informationen zur Handhabung von Zoom finden Sie hier.

Die Teilnehmendenzahl ist auf maximal 60 Personen begrenzt.

Kosten

Die Teilnahme am digitalen Bundesfachseminar ist kostenlos.

Anmeldung

Eine Anmeldung ist bis zum 06.10.2021 möglich.

Spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Den Zugangslink für das Seminar werden wir Ihnen spätestens 24h vor Beginn des Seminars zusenden.

Link zur Anmeldung

 
Programm

Freitag, 8. Oktober 2021

14:30 Uhr Check-in

15:00 Uhr Begrüßung und Einführung durch den DFR e.V.

15:20 Uhr Vorstellung Peggy Piesche

15:30 Uhr Einführungsvortrag – Peggy Piesche

16:10 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag

16:25 Uhr Pause

16:40 Uhr Vorstellung Andrea Röpke

16:50 Uhr Vortrag – Andrea Röpke

17:30 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag

17:45 Uhr Pause

18:00 Uhr Moderiertes Gespräch mit den Referentinnen / Diskussion

19:20 Uhr Resümee des ersten Seminartages

19:30 Uhr Ende

Samstag, 9. Oktober 2021

11:15 Uhr Check-in

11:30 Uhr Begrüßung

11.35 Uhr Vorstellung Nava Zarabian

11:45 Uhr Vortrag – Nava Zarabian

12:25 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag

12:40 Uhr Pause

13:10 Uhr Vorstellung Natasha A. Kelly

13:20 Uhr Vortrag – Natasha A. Kelly

14:00 Uhr Fragen und Antworten (Q&A) zum Vortrag

14:15 Uhr Pause

14:25 Uhr Moderiertes Gespräch mit den Referentinnen / Diskussion

15:45 Uhr Resümee

16:00 Uhr Ende

Einladung und Programm als PDF

Datenschutz

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten zur Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Dokumentation dieser Veranstaltung elektronisch gespeichert und verwendet werden. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise auf der letzten Seite.

Für die Verwendung der Software Zoom übernimmt der Deutsche Frauenring e.V. keine Haftung. Die geltenden Datenschutzrichtlinien von Zoom finden Sie hier.

Praktikum in der DFR-Bundesgeschäftsstelle in Berlin

Der Deutsche Frauenring e.V. (DFR) engagiert sich seit mehr als 70 Jahren für gleiche Chancen und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur. Wir setzen uns für eine gerechte Geschlechterpolitik ein, die überkommene Rollenstereotype überwindet.

Ab Juni und ab September 2024 sucht der DFR eine*n neue*n Praktikant*in (m/w/d).

Wir bieten die Möglichkeit eines studentischen Teilzeitpraktikums z. B. im Rahmen eines Pflichtpraktikums für 3 Monate in der Bundesgeschäftsstelle.

Inhalte des Praktikums mit Schwerpunkt Planung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit des DFR sind unter anderem:
• interne wie externe Kommunikation des Vereins
• Erstellen und Redigieren von Beiträgen für Social-Media-Kanäle und Website
• Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von digitalen Veranstaltungen
• Recherche und Aufbereitung frauen- und genderpolitischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit
• Erfahrung in Empowerment Projekten für Frauen

Wir wünschen uns an Geschlechtergerechtigkeit interessierte, motivierte und verbindlich arbeitende Bewerber*innen mit sehr guter sprachlicher Ausdrucksfähigkeit, exzellenten Kenntnissen der deutschen Sprache und guten Französischkenntnisse. Sie sollten über gute Kenntnisse in Social Media und Office- und Kommunikationsprogrammen verfügen und Spaß an der Erstellung von Texten haben.

Wir bieten Einblick in spannende Themenfelder und hochaktuelle politische Fragen, die Möglichkeit zur Telearbeit in einem gemeinnützigen Umfeld, direkte Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie eine Praktikumsvergütung.

Nachfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an die Leiterin der Bundesgeschäftsstelle unter: mail(at)d-fr.de

Die Stellenausschreibung als PDF

Der 8. Oktober ist Frauenringstag

Im Jahr 1949 wurde am 8./9. Oktober der Deutsche Frauenring e.V. in Bad Pyrmont gegründet.
Alljährlich erinnert der DFR am 8. Oktober an Wegbereiterinnen der Gleichstellung und ehrt Frauen, die sich aktuell für Gleichberechtigung besonders engagieren.
Bundesweit finden an diesem Tag öffentliche Veranstaltungen und Festlichkeiten statt.

Mehr über den Frauenringstag

Bildnachweis Header-Slider: Alle Fotos: Pixabay.